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Aussicht auf Schadensersatz nach Kratzern ist nicht gering

Geschrieben von admin für die Kategorie Tuning & Recht am 11. September 2009 Ein Kommentar

Da wollte man eigentlich nur schnell nach Feierabend noch eine Tiefkühl-Pizza besorgen und sich anschließen einen gemütlichen Abend vor dem TV machen, doch als man aus dem Supermarkt kommt lacht einen ein ordentlicher Kratzer auf der Fahrertür an. Vom Verursacher ist natürlich weit und breit keine Spur mehr.

Wer nun glaubt, diesen Missstand machtlos hinnehmen zu müssen, irrt in vielen Fällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist keine Bagatelle, sondern nach § 142 STGB eine echte Straftat, die bei Anzeige auch entsprechende Ermittlungen nach sich zieht. Besonders wenn Zeugen oder Spuren existieren, die Hinweise auf Täter und dessen Fahrzeug (Farbe, Modell, Baujahr etc.) geben können, ist die Aussicht auf Aufklärung sogar richtig hoch. In diesem Fall werden alle im Umkreis befindlichen Halter von Fahrzeugen des angegebenen Typs von der Polizei überprüft, die gefundenen Spuren als Beweismittel verwendet.
Dem Täter winken neben der Schadensersatzforderung bis zu sieben Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und empfindliche Geldstrafen.

Quelle: Blogspan

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Ein Kommentar für «Aussicht auf Schadensersatz nach Kratzern ist nicht gering»

  1. diete sagt:

    Das kann ich nur bestätigen. Ich gehöre peinlicherweise zu denen, die ihre Lektion noch lernen mussten. Als Fahranfänger habe ich mal Fahrerflucht begangen und rückblickend mit der Weisheit des Alters kann ich sagen, dass ich dafür zu Recht bestraft worden bin.

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